Stimmtherapie
Da die Begriffe „Stimmtherapie“ und „Stimmtherapeut“ keine geschützten Begriffe sind, möchte ich hier darlegen, was der Begriff Stimmtherapie für mich in meiner Praxis konkret bedeutet:
Aufgrund meiner dreijährigen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Atem-Sprech- und Stimmlehrerin (Schule Schlaffhorst-Andersen) bin ich befähigt und berechtigt zur Durchführung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie auf ärztliche Verordnung. Ich habe in meiner Praxis Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen betreut und blicke in diesem Bereich mittlerweile auf eine über 27-jährige Berufserfahrung zurück.
Stimmtherapie in diesem Sinne kommt dann zum Einsatz, wenn Ihre Stimmfunktion einer therapeutischen Hilfeleistung bedarf oder wenn die Stimme erkrankt ist.
Dies kann ein breites Spektrum sehr unterschiedlicher Problemstellungen betreffen, von Funktionsstörungen über die Herausforderung einer Stimmtransition bis hin zu organischen Veränderungen und
schwerwiegenden Erkrankungen.
Eine funktionelle oder eventuell auch organische Stimmstörung kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn Ihre Stimme chronisch heiser klingt und sich kaum noch zu erholen scheint. Wenn die Stimme bei längerem Sprechen immer wieder ermüdet und das Sprechen mühsam wird. Auch dann, wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihrer Atmung beim Sprechen (oder Singen) nicht zurecht zu kommen.
Eine organische Störung der Stimme kann bedingt sein durch krankhafte Veränderungen an den Stimmlippen im Kehlkopf oder durch Schädigung des Nervs, der die Stimme im Wesentlichen versorgt (nervus recurrens). So kann nach operativen Eingriffen am Hals zum Beispiel eine Stimmbandlähmung eintreten.
Stimmstörungen können auch psychische Ursachen haben oder im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung stehen.
In diesen und weiteren ärztlich diagnostizierten Fällen einer Stimmstörung, kann ich mit Ihnen eine Stimmtherapie durchführen, wenn Ihr:e Hals-Nasen-Ohren-Ärzt:in oder Hausärzt:in zu einer therapeutischen Behandlung rät und Ihnen eine Heilmittelverordnung (ein Rezept) ausstellt.
Auch wenn Sie als trans* Person im Rahmen einer Geschlechtsangleichung Unterstützung für Ihre Stimmtransition benötigen, können Sie Stimmtherapie erhalten. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Stimme zu finden und zu stärken, die für Sie persönlich stimmt.
Die Kosten für die medizinisch notwendige Stimmtherapie übernimmt im Allgemeinen Ihre Krankenversicherung.
Wichtige Information:
Aktuell, im Jahr 2026 biete ich Stimmtherapie auf ärztliche Verordnung nur für privat versicherte Patienten (mit oder ohne Beihilfe) an.
